Leitlinie für den Abschluss
städtebaulicher Verträge in Berlin
[Ed: Es ist wirklich Zufall, daß diese durchaus sozial angehauchte Leitlinie
(Sozialwohnungs-Anteil, Kostenbeteiligung der Investoren an öffentlichen Folge-Einrichtungen)
vom Berliner Senat am Gründungstag des
Netzwerks für eine soziale
Stadtentwicklung veröffentlicht wurde].
Von:
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt,
28. August 2014 (Wohnungsbau). Alle Links wurden in diesem
Text-Transskript redaktionell hinzugefügt, sind also im Original nicht enthalten.
[
Original]
Senator Michael Müller hat am 28.08.2014 die Leitlinien für das Berliner Modell zur
kooperativen Baulandentwicklung unterzeichnet. Damit gehen die berlinweit einheitlichen Regelungen
für städtebauliche Verträge im Rahmen von Bebauungsplanverfahren in die Anwendung.
Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums müssen in den nächsten Jahren
jährlich etwa 10.000 Wohnungen neu gebaut werden. Zur Realisierung der Wohnungsbauvorhaben
wird häufig die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans erforderlich. Fragen der
Umsetzung und Finanzierung werden dann üblicherweise begleitend in städtebaulichen
Verträgen geregelt. Als Orientierungsrahmen hierfür wurde in Abstimmung mit den
zwölf Bezirken sowie den bau- und wohnungswirtschaftlichen Verbänden Ð eine Leitlinie
entwickelt.
Senator Michael Müller: "Mit dem Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung setzen wir
den nächsten Baustein zur Realisierung unserer breit angelegten Wohnungsstrategie. In
Zusammenarbeit mit den Bezirken gelingt es uns so beim Abschluss städtebaulicher Verträge
im Rahmen der Planung von Wohnungsbauvorhaben berlinweit einheitliche Regelungen zu treffen. Das
ist ein wesentlicher Beitrag für mehr Transparenz sowie zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in
unserer Stadt. Bauherren und Investoren werden mehr Investitionssicherheit haben."
Bezirksstadtrat Rainer Hölmer: "Mit der Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher
Verträge haben die Bezirke ein Instrument zur Hand, mit dem sich im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren die Erarbeitung städtebaulicher Verträge einheitlicher,
transparenter und damit zumeist auch zügiger bewerkstelligen lässt. Das wird zu einer
Beschleunigung des dringend benötigten Wohnungsbaus in unserer Stadt führen. Allerdings
sind nicht alle Infrastrukturleistungen, die eine wachsende Stadt erfordert, über
städtebauliche Verträge abzusichern. Daher sind hier weitergehende Maßnahmen des
Landes Berlin erforderlich."
Das Berliner Modell sieht vor, dass der Projektträger grundsätzlich sämtliche dem
Land Berlin entstehenden Aufwendungen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten
Wohnungsbauvorhabens sind, übernimmt. Dabei richtet sich der Umfang dieser Maßnahmen
nach den jeweiligen Erfordernissen des Einzelfalls. Für die Umsetzung von Vorhaben zwingend
erforderlich sind jedoch eine gesicherte Erschließung sowie die Deckung des durch das Vorhaben
ausgelösten zusätzlichen Bedarfs an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in
Grundschulen.
Zudem kann eine sozial ausgewogene und stabile Bevölkerungsstruktur durch das Instrument
sichergestellt werden. Hierzu Staatssekretär Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup:
"Unter Berücksichtigung der für die Planung formulierten städtebaulichen Ziele soll
der Vorhabenträger Mietpreis- und Belegungsbindungen für einen Anteil von 10 bis 33
Prozent der geplanten Wohnungen übernehmen. Dabei gelten die Bedingungen der
Wohnungsbauförderbestimmungen 2014. Wenn keine Fördermittel zur Verfügung stehen
oder der Bauherr sein Vorhaben ohne öffentliche Gelder realisieren möchte, dann
können die entsprechenden Bindungen trotzdem vertraglich vereinbart werden. Damit tragen wir
dem Bedürfnis nach durchmischten Quartieren Rechnung."
Es gilt der Grundsatz, dass die vereinbarten Leistungspflichten den Bauherrn nicht unangemessen
belasten dürfen. Um dies sicherzustellen, verwendet das Berliner Modell der kooperativen
Baulandentwicklung ein vereinfachtes einheitliches Bewertungsschema. Dabei wird auf Basis
der jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes Berlin
veröffentlichten Bodenrichtwerte der Bodenwert zu Beginn der Planung dem
geschätzten Bodenwert am Ende der Planung gegenübergestellt. Der dadurch ermittelte,
durch die Planung angenommene Wertzuwachs des Bodens dient als Orientierungsmaßstab für
die Bewertung der Angemessenheit.
Voraussetzung für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und die Verhandlungen über
den städtebaulichen Vertrag ist die grundsätzliche Zustimmung des jeweiligen Trägers
des Wohnungsbauvorhabens zu den im Berliner Modell skizzierten Eckpunkten. Sie hat über eine
einseitige Erklärung zu erfolgen. Sofern die Zustimmung verweigert wird, bearbeiten die
Planungsverwaltungen vorrangig die Realisierung jener Vorhaben mit gesicherter Finanzierung und
Umsetzung der städtebaulichen Ziele.
Zur Einführung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung ist bis Ende 2015 eine
Übergangsphase vorgesehen, damit Bauherren und Investoren sich auf die neuen Regelungen zur
Übernahme von Folgekosten und zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
einstellen können. Die Anwendung des Modells soll in den kommenden Jahren laufend evaluiert
und spätestens nach drei Jahren fortgeschrieben werden.
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