8.6.2014 (pls). Zum Workshop der Architekten und Stadtplaner hat das
im
Mai 2014 noch einmal (im Auftrag des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf) neue Karten des Naturzustands
in Lichterfelde-Süd produziert, die im folgenden dokumentiert werden. Diesen Karten kommt eine
besondere Bedeutung zu. Denn aus ihnen wird im weiteren Verfahren die Bebaubarkeit des
100-Hektar-Areals und der sich daraus ergebende Naturverbrauch festgelegt werden.
In den neuen Karten berücksichtigen Fugmann/Janotta die Ergebnisse der umfassenden
(Cornelia Müller & Jan Wehberg Garten- und Landschaftsarchitekten, Inhaber
des Masterplan-Auftrags für Lichterfelde-Süd der Groth-Gruppe) von der
(Anke Christoph in Zusammenarbeit mit Dr. Hanna Köstler) durchgeführt wurde. Bis Ende
Mai 2014 hat das Bezirksamt diese neuen Karten noch nicht im Internet veröffentlicht.
Die Biotop-Nummern (GEO_ID) wurden im Rahmen der 2013 erfolgten Biotop-Kartierung vergeben. Im
Anhang II des Gutachtens
gibt es dazu eine ausführliche Biotop-Tabelle
(man beachte die Abkürzungs-Erklärungen im Anhang IV des Gutachtens). Die Liste
umfaßt 1.063 Biotope.
Investor Klaus Groth ist fest entschlossen, beim Berliner Forstamt für Lichterfelde-Süd
einen Antrag auf Waldumwandlung und Waldausgleich nach § 6
LWaldG zu stellen. Betroffen
wären davon vor allem die Waldflächen im Südwesten des Planungsgebiets (z. B.
Biotop-Nr. 378 + 381). Im
Plan vom August 2013 hat Groth dort bereits alles bebaut.
Bei solchen Eingriffen in Waldflächen muß die Forstbehörde zunächst die
Qualität des Waldes bestimmen sowie von amtswegen eine Umweltprüfung vornehmen und dann
eine Entscheidung treffen: Ablehnung des Antrags oder eine Rodungs-Genehmigung verbunden mit der
Anordnung einer Kompensation durch Ersatzpflanzungen an anderer Stelle oder durch eine Geldzahlung,
wären die Möglichkeiten.
In Lichterfelde-Süd mag insofern ein Sonderfall vorliegen, da außer dem Wald auch
FFH-Arten betroffen sein könnten, deren Habitat der Wald oder der Waldrand ist. Auch die
Forstbehörde muß sich dann an das übergeordnete
EU-Recht halten das
Waldrecht allein reicht nicht. Im EU-Recht ist nicht nur die Tierart geschützt, sondern immer
auch ihr gesamter Lebensraum (Habitat).
Wir brauchen also dringend verläßliche Informationen über das Vorkommen von
FFH-Arten an den Waldrändern im
Südwesten des Areals. Es wäre schön, wenn sich darum die Naturschützer
kümmern könnten, zumal diese Gegend leicht zugänglich ist. Vielleicht
läßt sich dadurch der Wald retten.
2.1.2015 (pls). Aufgrund der Untersuchungen durch die Firma PlanWerkStadt im Jahr 2014 ist nun
sicher, daß in weiten Teilen des Waldes die streng geschützte FFH-Art Zauneidechse
(
Lacerta agilis) vorkommt. Damit gilt auch ihr Habitat (Wald) als streng geschützt.
Außerdem hat der Wald einige Bedeutung für Fledermausarten, die ebenfalls zu den nach
EU-Recht besonders streng geschützten Arten gehören. Daher ist kaum zu erwarten,
daß die Verwaltungsrichter eine Rodung dieser Waldteile durchgehen lassen wenn denn die
Naturschutzverbände bis dahin aufgewacht sind.
Das Aktionsbündnis (BI) hat im Papier
Wie weiter mit Lichterfelde-Süd? einige weitere Aspekte des
Waldschutzes dargestellt, das am 1.1.2015 veröffentlicht wurde.
Naturverbrauch
Blickt man auf die Karten 2 und 3, dann ist es ein Rätsel, daß im
Letter of
Intent vom April 2013 vorab eine Bebaubarkeit von 39 Hektar (ha) vereinbart werden konnte.
Fugmann/Janotta hielten im Dezember 2012 nur 16 ha für unbedenklich bebaubar. Eine
sachliche Begründung für die 39 ha lieferten bislang weder das Bezirksamt noch die
Groth-Gruppe.
Deshalb vermuten Fachleute, daß man damals gar nicht so genau auf die Natur-Karten schaute,
sondern mit 23 ha Zusatzbaufläche einen Naturverbrauch festlegte, den sich die Groth-Gruppe
finanziell gerade noch leisten kann. Denn die dafür anfallenden Kosten für die
erforderlichen Ausgleichs- und/oder Ersatz-Maßnahmen sind hoch und verteuern die späteren
Verkaufspreise der Wohnungen und Häuschen.
Die Groth-Gruppe hat nun den am Workshop teilnehmenden Architekten aufgegeben, den
Naturverbrauch ihrer Bebauungs-Entwürfe durch Überlagerung mit diesen 3 Karten
zu ermitteln. Die Angaben sollen in Hektar der jeweiligen Wertstufe mitgeteilt werden.
Ein Ausblick
15.6.2014 (khd). Diese Karte 3 muß noch nicht die ganze Wahrheit über den Zustand der
wertvollen Natur des Planungsgebiets in Lichterfelde-Süd wiedergeben. Zwar sollen in diese
zusammenfassende Kartendarstellung alle Erkenntnisse aus dem Fugmann/Janotta-
Schutzgebiets-Gutachten vom Dezember
2012 eingegangen sein:
Seltenheit der Biotope, Dauer der Wiederherstellbarkeit, Vorkommen seltener und gefährdeter
Arten, Vorkommen der Brutvogelarten, Vorkommen der Stechimmen (Bienen und Wespen) sowie die
Vorkommen der besonders streng nach EU-Recht geschützten
FFH-Arten Wechselkröte,
Zauneidechse und der Große Feuerfalter. Aber das müssen noch nicht alle FFH- und
Rote-Liste-Arten sein, die zu berücksichtigen wären.
Seit Frühjahr 2014 läuft in Lichterfelde-Süd eine neue Bestandsaufnahme von Flora und
Fauna, wobei besonders nach FFH-Arten Ausschau gehalten werden soll. Die Ergebnisse werden für
den späten Herbst erwartet. Erst danach kann eine aussagekräftige Bewertung der
Natur-Situation vorgenommen werden. Durchgesickert ist, daß nunmehr das Vorkommen der
FFH-Arten Moorfrosch (
Rana arvalis) und wohl sogar auch die
Kreuzkröte (
Bufo calamita) eindeutig nachgewiesen werden konnten.
Bleibt zu hoffen, daß für jede
einzelne FFH-Art eine Vorkommenskarte publiziert
werden wird. Denn die Beurteilung der Bebaubarkeit bzw. der
Dispens-Erteilung (mit den sich
daraus ergebenden und anzuordnenden Ausgleichs-Maßnahmen) muß getrennt für jede
angetroffene FFH-Art einzeln erfolgen. Die aggregierte
Summen-Karte ist dafür nicht geeignet allenfalls für einen
ersten Überblick.
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