PLS-Logo |   Dies & Das zur Stadtplanung — Teil 3.4
  (Natur & Erholung 4)

khd
    Stand:  4.2.2015   (30. Ed.)  –  File: PLS/Ex/PLS_Natur_04.html



Diese Seite ist Teil des Bürger-Portals zur Stadt(ver)planung in Lichterfelde-Süd. Giesensdorf – wie Lichterfelde-Süd früher hieß – ist seit jeher das Stiefkind der (Bezirks-) Politiker. Manche von ihnen wissen noch nicht mal, wo „Giesensdorf“ überhaupt liegt — und entscheiden dennoch über gravierende Bauleitplanungen in dieser Gegend. Man schob und schiebt dort gerne etwas hin, was man in den feineren Wohnquartieren des Bezirks nicht so gerne sieht. [Ständig benachteiligt!]

  Lichterfelde-Süd / Giesensdorf
Ständig benachteiligt!
Eine Abrechnung
 
Auf den „Dies & Das“-Seiten sind Anfragen, Fakten, Schriftwechsel sowie aufschlußreiche Begebenheiten dokumentiert. Der Schwerpunkt dieses Teils ist neben Ökologie-Fragen vor allem die Naherholungs- Versorgung durch öffentliche Grünflächen.

Die Texte, Daten und Fakten stammen aus verschiedenen Quellen, die jeweils angegeben sind. Dabei gilt der allgemeine CopyRight-Hinweis. Archivort ist Houston (USA), wo das „fair use“-Prinzip gilt. Sämtliche Links wurden redaktionell hinzugefügt. Hier sind dokumentiert und manches auch in [Ed:...] kommentiert:

I n h a l t :       [1. Teil]   [2. Teil]   [3. Teil]   [4. Teil]  
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Zauneidechsen (Lacerta agilis) in Lichterfelde-Süd

Vorkommen der Zauneidechse
in Lichterfelde-Süd

Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist eine nach dem Anhang IV der FFH-Richtlinie in der EU „besonders streng geschützte“ Tierart — überall, wo sie vorkommt.


      Groth-Raubbau vom Aug. 2013
^   Die Planung vom August 2013 sieht in den Bereichen A–G die Zerstörung von FFH-Arten vor.
[Prüfstein-Flyer dazu]
19.6.2014 (pls). In Lichterfelde-Süd macht sich die Sorge breit, daß die Lebensräume (Habitate) der streng geschützten FFH-Arten endgültig Bauland werden könnten. Auf dem Parks-Range-Areal und dessen Umfeld kommen
etliche FFH-Arten vor. Um Erkenntnis über den Fortschritt der Artennachweise zu erhalten, soll hier als Leitart die Betrachtung auf das Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) beschränkt werden.

Unmittelbar nach der Vereinbarung mit dem Bezirksamt („Letter of Intent“ vom 5. April 2013) begann die Groth-Gruppe ihr künftiges 39-Hektar-Bauland einzumessen, zu markieren und vom zentralen Teil abzugrenzen. In der nebenstehenden Skizze ist diese Grenze durch die dicke rote Linie angegeben. In den Randbereichen (Bauland nach Groths Auffassung) darf auch keine Landschaftspflege durch die bewährte Pferde-Beweidung mehr stattfinden (siehe: Neuer Beweidungsplan).

Dieses geschah alles, ohne daß dem von amtswegen eine „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (SaP) vorausgegangen war. Wie so eine solche Prüfung aussehen sollte, zeigt das hier dokumentierte SaP-Beispiel aus Baden- Württemberg. Stattdessen wurde Größe und Ort des Baulandes vorab am grünen Tisch festgelegt, was im Mai 2013 heftige Kritik der Berliner Naturschützer hervorrief.

Nun gibt es im Anhang des Fugmann/Janotta-Gutachtens vom Dezember 2012 die bislang einzige Karte, die das Vorkommen der FFH-IV-Art Zauneidechse im Planungsgebiet dokumentiert. Die Artennachweise erfolgten zwischen 2010 und 2012, wobei Zauneidechsen bereits in den 1980er-Jahren im Rahmen der Untersuchungen zum Landschaftsplan XII-L2 nachgewiesen wurden. Deren Existenz ist also lange bekannt. Bereits aus dieser Karte Nr. 7 geht der große Bebauungs-Konflikt hervor, der sich aus dem starken Vorkommen besonders streng geschützter FFH-Arten ergibt.

Lichterfelde-Süd -- Vorkommen der Zauneidechse
^   Karte 7 des F/J-Büros (Dez. 2012): Vorkommen der Zauneidechse. Neuere Untersuchungen belegen, daß Zauneidechsen auch im nördlichen Bereich vorkommen. [Original in PDF]   (Repro: 19.6.2014 – khd-research)


Daß die Flächen 1, 239 und 240 am Nordrand „nicht bewertbar“ waren, hat natürlich einen Grund. Keiner hat diese durchgrünten gewerblichen Flächen untersucht — ein Fehler! Denn auch hier wurden von Anwohnern immer wieder Zauneidechsen beobachtet. Es spricht alles dafür, daß die Zauneidechse im gesamten Planungsgebiet vorkommt. Das muß nach
EU-Recht bei der Festlegung der Bebaubarkeit berücksichtigt werden. Und dieses unterliegt nicht den in Bebauungsplan-Verfahren sonst üblichen Abwägungs-Mechanismen, was vielen noch gar nicht so recht klar ist.


Nun kommt’s auf die Naturschützer an

22.6.2014 (khd). Ganz klar, die
Zauneidechsen-Karte muß noch auf die Höhe der wahren Verbreitung dieser FFH-Art gebracht werden, um eine sachgerechte Beurteilung der Situation vornehmen zu können. Das gilt natürlich auch für die Karten der anderen in Lichterfelde-Süd vorkommenden FFH-Arten. Aber allein schon der Vergleich dieser Zauneidechsen-Karte von 2012 mit der Skizze des Bauanspruchs von 2013 macht deutlich, daß erhebliche Habitat-Flächen einer seit 1992 streng geschützten FFH-Art (im Westen und Osten sowie im Nordwesten des Planungsgebiets) fürs Bauen verbraucht werden sollen.

Mit Dispensen die Natur bezwingen

Nun hat der Investor, die Groth-Gruppe, angekündigt, Dispense auf der Basis des § 44 Absatz 5
BNatSchG von den naturschutzrechtlichen Verboten erlangen zu wollen, um auch Habitate der geschützten FFH-Arten bebauen zu können. Investor- Chef Klaus Groth erklärte am 20. Mai 2014 im Beisein von Naturexperten dazu, es würde sich sonst für ihn „nicht lohnen“. Sicher ist derzeit, daß Groth damit beim Umweltstaatssekretär Gaebler (SPD) auf Senats-Wohlwollen stößt. Dieser hatte bereits im Mai 2013 zu erkennen gegeben, daß er sich nicht für den Naturschutz in Lichterfelde-Süd einsetzen werde.

Kommt es zu diesen Dispensen, müssen jedoch die Naturschutzbehörden für jede betroffene FFH-Art — auch für Pflanzen-Arten — besondere Ausgleiche (CEF-Maßnahmen bzw. FCS-Maßnahmen) anordnen. Diese Maßnahmen müssen sinnvoll sein und ökologisch wirksam werden, bevor überhaupt mit dem Bauen begonnen werden kann.

Aber „Natura-2000“ wäre angesagt

Allerdings stellt sich angesichts der neueren Untersuchungsergebnisse nun doch die Frage der Einrichtung eines großen Schutzgebiets (FFH-Gebiet) nach Artikel 3 ff der europäischen
FFH-Richtlinie von 1992. Die Vielfalt vorkommender FFH-Arten und Brutvogel-Arten mit teilweise großen Populationen sowie das Vorkommen bestimmter Biotope rechtfertigen ein solches Schutzgebiet zumindest für den gesamten südlichen Teil des Planungsgebiets („Parks Range“). Schon die Gutachter Fugmann/Janotta haben im Dezember 2012 auf diese Option hingewiesen (Seite 51 des Gutachtens).

Unabhängige Experten weisen zudem daraufhin, daß nur mit einem solchen Schutzgebiet vom „Natura-2000“-Typ das einmalige „Naturparadies“ in Lichterfelde-Süd wirklich nachhaltig erhalten werden könne. Alles andere (Dispense mit Ausgleich und ein reiner Landschaftspark ohne LSG-Schutz in der Mitte) würde schon in kurzer Zeit zum Verlust der enormen Artenvielfalt führen — egal, was Investor Groth an Landschaftspflege erlaubt. Außerdem stehe mit etwa 16 bis 20 Hektar im Nordteil des Areals ausreichend künftiges Bauland für den Wohnungsbau und Arbeitsplätze zur Verfügung. Das gelte es, optimal zu nutzen.

Die Planung jetzt beeinflussen

Es wird jetzt auf die Berliner Naturschutzverbände ankommen, was vom Lichterfelder Naturparadies bleibt. Denn diese Naturschützer verfügen über ein wirksames Druckmittel: Nur sie können später einen Bebauungsplan gerichtlich überprüfen lassen, ob alle Naturbelange in der Planung korrekt berücksichtigt worden sind. Dann aber könnte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein — wertvolle Habitate durch Bauvorbereitungen bereits zerstört sein.

Zwar haben unlängst Naturschützer vom
NABU und vom BUND im FORUM beteuert, daß sie sich beide Verbände für die Durchsetzung des Schutz der wertvollen Natur in Lichterfelde-Süd einsetzen. Aber es wird in den folgenden Wochen darauf ankommen, daß sich die Naturschützer intensiver und kritischer in den laufenden Planungsprozess einbringen, um die bislang angefallenen Planungsfehler schonungslos und fachkompetent aufzuzeigen, was bislang nicht geschehen ist. Das sollte leicht und deutlich möglich sein, zumal Vertreter des BUND und des NABU am sogenannten „Landschaftsplanerischen Workshop“ der Groth-Gruppe teilnehmen, in dem die Naturbelange abgehandelt werden.

Nach dem Volksentscheid ist alles anders

Noch vor wenigen Wochen galten alle als naiv, die da meinten, man könne mit einem Volksgesetz die vom Berliner Senat wg. der Wohnungsnot so sehr gewünschte Bebauung des Tempelhofer Feldes stoppen. Seit dem Volksentscheid am 25. Mai wissen wir es besser, das Volk entschied sich gegen die Senatspläne — auch weil es anderenorts in der Innenstadt noch
reichlich ungenutzte Bauplätze für den Wohnungsbau gibt. Das führt zur Frage: Wie will man dann gerichtsfest in Lichterfelde-Süd Dispense für die Habitat-Zerstörung von streng geschützten FFH-Arten begründen? Derartige massive Natur-Eingriffe sind nur möglich, wenn wirklich trifftige Gründe des Gemeinwohls vorliegen. Insofern erscheint die BUND-Einlassung vom 28. April, es sei „naiv zu glauben, wir könnten die ganze Fläche für Natur und Erholung retten“, etwas voreilig, zumal es ja nicht um die ganze Fläche geht, sondern nur um den südlichen Teil im Außenbereich (§ 35 BauGB) von Berlin.

„Größere Konflikte entstehen dort, wo auf ehemals öffentlichen Flächen der Bahn oder der Post um das Primat der kommunalen Planungshoheit gegen die Interessen von Investoren an günstig erworbenen Flächen gerungen wird“, schrieb BUND-Chef Tilmann Heuser am 2. Juni 2014 im Tagesspiegel. Das prägnanteste Beispiel dafür ist Lichterfelde-Süd, wo Naturflächen von Natura-2000-Qualität vor dem Aus stehen, weil das dem Senat, dem Bezirk und einem bauwütigen Investor gefällt. Und dabei haben die Bürger vor Ort seit 30 Jahren aus eigenem Erleben gute, ausgewogene Konzepte entwickelt und vorgetragen, „was gemacht werden muß“, wie es Heuser forderte.

Unter den ersten Ideen der Architekturbüros, die im Workshop am 18. Juni 2014 diskutiert wurden, befindet sich auch ein Entwurf, der mit einer Bebauung des Nordrandes des Areals auskommt. Immerhin 2.346 Wohnungen könnten danach dort gebaut werden. Das läßt hoffen, daß es doch noch gelingt — wenn alle an einem Strang ziehen, die wertvolle Natur südlich davon zu schonen und auf Dauer zu erhalten.


Schlechte Chancen für die Eidechsen

    Der Sieger-Entwurf (Sep. 2014)
^   Der Sieger-Entwurf. So soll also eine „behutsame Randbebauung“ aussehen, die uns einst Politiker von CDU und SPD versprachen, um die einmalige Natur von Lichterfelde- Süd zu erhalten. In Türkis eingerahmt: Die besonders Natur-gefährdende Bebauung.   (Repro: 20.9.2014 – khd-research)
10.10.2014 (khd). Aus dem neuen Masterplan für Lichterfelde-Süd, den die Groth-Gruppe am 23. September vorstellte, ergibt sich, daß die Habitate (Lebensräume) streng geschützter
FFH-Arten vom geplanten Wohnungsbau in viel größerem Umfang betroffen sind, als früher vermutet. Das trifft insbesondere auf die Zauneidechsen zu, bei denen inzwischen feststeht, daß diese Reptilien im gesamten Planungsgebiet vorkommen. Eine Abschätzung der Anzahl wurde bislang noch nicht bekannt, es werden aber Hunderte erwartet.

Hinter den Kulissen soll es bereits Überlegungen geben, wie mit dieser großen Zauneidechsen- Population artenschutzrechtlich umgegangen werden soll, um das strikte Tötungsverbot des europäischen Naturschutzrechts (übernommen ins BNatSchG von 2009) einhalten zu können. Dabei spielt offensichtlich das Einsammeln und das Aussetzen der Tiere im Bereich der sogenannten „Grünen Mitte“ eine wesentliche Rolle.

Höchst fragwürdige Maßnahmen

Von Naturschützern wird dieses Einsammel-Verfahren durchaus kritisch gesehen, wie einem
Fachaufsatz von Ina Blanke aus dem Jahr 2012 zu entnehmen ist:

"Die Eingabe der Begriffe »Umsiedlung & Eidechse« in Internet-Suchmaschinen macht es deutlich: Derartige Maßnahmen erfreuen sich großer Beliebtheit und werden gerne publik gemacht. Letzteres ist insbesondere bei den zahlreichen Fällen bemerkenswert, die einer kritischen Überprüfung nicht einmal ansatzweise standhalten, z. B. weil die Tiere nur einen oder wenige Tage lang »abgesammelt« und dann in ungeeigneten Aussetzungsflächen (z. B. Neuanlagen ohne Beutetiergemeinschaften oder bereits besiedelte Lebensräume) ausgebracht werden.

Auch bei optimaler Vorbereitung und ausreichend langen Fangzeiträumen ist ein Erfolg nicht gewiss. Sicher ist hingegen, dass viele Tiere den Stress von Fang und Umsiedlung nicht überleben. Hinzu kommen die Todesopfer [zurückgebliebener Tiere] im späteren Baufeld. Trotzdem werden Umsiedlungen — gerne in Verbindung mit »Biotopbasteleien« wie der Anlage von Steinhaufen — regelmäßig als Maßnahme zur Vermeidung von Tötungen und anderen Verbotstatbeständen des europäischen Artenschutzrechts angeführt.

Sie sollen u. a. dazu dienen, dass die für etwaige Ausnahmen vom strengen Schutz notwendigen Voraussetzungen (u. a. die Beibehaltung eines günstigen Erhaltungszustandes und zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und das Fehlen schonender Alternativen) nicht geprüft werden müssen.

Diese Praxis war für den Artenschutz oftmals fatal, weil keine Prüfung von Standortalternativen erfolgte oder rein wirtschaftliche Interessen den Anlass gaben. Zudem waren viele »Schutz«- Maßnahmen fragwürdig oder sogar eindeutig schädlich. Derartigen Vorgehensweisen dürfte nun das Bundesverwaltungsgericht ein Ende bereitet haben. (...)"

12.10.2014 (pls). Bei Umsiedlungen von Zauneidechsen hat es in Berlin in den letzten Jahren immer wieder Probleme gegeben. Sogar die BILD-Zeitung berichtete im Sommer über Schwierigkeiten, die sich bei einer größeren Umsiedlung von 350 Zauneidechsen von Schöneweide nach Spandau ergaben. Was eigentlich eine Ausnahme sein sollte, gerät immer mehr zum fatalen Automatismus in der Bauleitplanung. Gerade der Fall Schöneweide macht das deutlich. Dort hatte Berlins Senat noch nicht mal mit den Naturschutzverbänden gesprochen — nun klagt der NABU.

Für Lichterfelde-Süd stellt sich jetzt die Frage: Haben in dieser südlichen „Grünen Mitte“ mit ihrer größtenteils offenen Weidelandschaft die derzeit im Nordteil des Planungsgebiets lebenden Zauneidechsen überhaupt eine Überlebenschance? Oder werdem sie dort recht schnell von Greifvögeln (Bussard und Turmfalke sind hier heimisch) gefressen, weil es dort an Verstecken fehlt. Auch das Futterangebot (z. B. Heuschrecken) könnte im Süden nicht ausreichend sein.


Was ergaben die Untersuchungen von 2014?

23.12.2014 (pls). Beim
4. Landschaftsplanerischer Workshop am 24.11.2014 wurden auch erste Ergebnisse der 2014 durchgeführten faunistischen Untersuchungen des in Lichterfelde-Süd in Planung befindlichen Gebiets in der Form einiger Karten mitgeteilt. Es steht nun fest, daß die nach Europa-Recht ganz streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) überall im Planungsgebiet vorkommt, wenn auch zahlenmäßig sehr unterschiedlich verteilt.

Interessant ist, daß die eigentliche Weidelandschaft auf dem „Parks Range“ nicht der ideale Lebensraum für Zauneidechsen ist. Hier wurden nur wenige Exemplare beobachtet. Insofern wird die vermutlich vorgesehene Umsetzaktion der Reptilien vom Norden, wo sie reichlich vorkommen, aufs Parks-Range-Gelände nicht den gewünschten Erfolg haben. Ein Erfolg muß aber nachgewiesen werden, bevor fürs Nord-Areal überhaupt erst ans Baurecht gedacht werden kann.

Lichterfelde-Süd -- Vorkommen der Zauneidechse 2014
^   Vorkommen der Zauneidechse im Jahr 2014. Die Untersuchungen wurden von der PlanWerkStadt (Berlin) durchgeführt. [Quelle] [Vergrößerung]   (Repro: 23.12.2014 – khd-research)
Erläuterungen zum Vorkommen der Zauneidechse 2014


(weiteres wird folgen).



Moorfrösche (Rana arvalis) in Lichterfelde-Süd

24.12.2014 (pls). Beim 4. Landschaftsplanerischer Workshop am 24.11.2014 wurden auch erste Ergebnisse der 2014 durchgeführten faunistischen Untersuchungen des in Lichterfelde-Süd in Planung befindlichen Gebiets in der Form einiger Karten mitgeteilt. Daraus geht hervor, daß die nach Europa-Recht ganz streng geschützten Moorfrösche (Rana arvalis) besonders in Bereichen des Planungsgebiets vorkommt, die für die Bebauung vorgesehen sind. Eine Neubewertung der Bebaubarkeit ist daher dringend geboten.

Lichterfelde-Süd -- Vorkommen von Amphibien 2014
^   Vorkommen von Amphibien im Jahr 2014. Die Untersuchungen wurden von der PlanWerkStadt (Berlin) durchgeführt. Nachgewiesen wurden Moorfrösche, Wechselkröten und Knoblauchkröten — alles streng geschützte FFH-Arten. Die früher noch vorkommende Kreuzkröte wurde 2014 nicht mehr angetroffen.

In dieser Grafik ist im Südwesten nachträglich ein Bereich von etwa 7 ha,fett schwarz eingerahmt worden, von dem es im Fugmann/Janotta-Gutachten 2012 hieß, er sei „bedingt bebaubar“. Angesichts des 2014 festgestellten Moorfrosch-Habitats (Symbolik in Orange) ist das nicht mehr haltbar, wie bereits am 15.1.2015 im FORUM mitgeteilt wurde.
[Quelle] [Vergrößerung]   (Repro: 2.2.2015 – khd-research)
Erläuterungen zum Vorkommen der Moorfrösche 2014

2.2.2015 (khd). Angesichts meiner derzeitig stark eingeschränkten Grafikverarbeitungs- Möglichkeiten, konnte erst heute die vorstehende Amphibien-Karte in JPEG bereitgestellt werden. Einige BI-Mitgliedern (mit eher wenig Biologie-Kenntnissen) waren auch zuletzt noch immer der Auffassung, daß die von Fugmann/Janotta im Dez. 2012 formulierte Bebaubarkeit von 27 ha (16 ha + 11 ha bedingt) Gültigkeit habe. Die im Jahr 2014 gewonnenen Erkenntnisse zum Vorkommen der FFH-Art Moorfrosch (Rana arvalis) sprechen aber eindeutig dagegen. Deshalb sollte im Bürger-Antrag des geplanten Bürgerbegehrens auch nur 16 ha (allenfalls 20 ha) genannt werden — schon um glaubwürdig zu bleiben.



(weiteres wird folgen).




Brutvögel in Lichterfelde-Süd

6.12.2014 (pls). Schon Anfang der 1980er-Jahre wußten Berliner Ornithologen, daß sich südlich der Thermometer-Siedlung ein einmaliges Vogel-Paradies mit zum Teil sehr seltenen Arten bis an die Grenze zur DDR ausbreitet, was unbedingt erhalten werden sollte.



(weiteres wird folgen).




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(Toronto/Houston)





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    © 2013-2015  – Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   —   Last Update: 04.02.2015 4:57 Uhr